2.6. Bestimmungsstelle Das ist die Zollstelle einer Vertragspartei, bei der der internationale Transport im TIR-Verfahren für die Gesamtladung oder eine Teilladung endet. Diese geht wie folgt vor: 2.6.1. Überprüfung 1. die Einhaltung der Gestellungsfrist, 2. die Unverletztheit der Zollverschlüsse und des Laderaumes (bzw. die Nämlichkeit der ohne Raumverschluss verladenen außergewöhnlich schweren oder sperrigen Waren); nimmt die Zollverschlüsse ab und führt fallweise eine darüber hinausgehende Überprüfung der Verschlusssicherheit bei oder nach (Teil-) Entladung der Waren durch. 2.6.2. Beschau Die Waren werden entsprechend den für das anschließende Verfahren geltenden Weisungen beschaut. 2.6.3. Ausfertigung Das Carnet TIR wird wie folgt ausgefertigt: 1. Trennabschnitt 2: Raum für amtliche Vermerke (zwischen den Feldern 2/7): MRN des TIR-Versandvorgangs Feld 24 Zollstelle Feld 25 Kästchen ankreuzen bei unverletztem Zollverschluss Feld 26 Anzahl der erledigten Packstücke; bei Teilentladungen ist neben der Anzahl der tatsächlich abgeladenen Packstücke mit Rotstift der Buchstabe "T" zu vermerken! Feld 27 Bei Beendigung unter Vorbehalt (Artikel 28 Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR) ist mit Rotstift der Buchstabe "R" (Reservation) sowie eine Begründung anzuführen. Diese Vermerke werden im Feld 5 des Stammabschnittes ebenfalls vermerkt Feld 28 Vermerk "konform", Erledigungsdatum, Unterschrift, Stempel 2. Stammabschnitt 2: Feld 1 Zollstelle, MRN oder FRN des TIR-Versandvorgangs Feld 2 Kästchen ankreuzen bei unverletztem Zollverschluss Feld 3 Anzahl der erledigten Packstücke Feld 4 nur wenn neue Zollverschlüsse angelegt wurden; die neuen Verschlüsse sind auch auf allen folgenden Einlageblättern im Feld 16 zu vermerken Feld 5 etwaige Vorbehalte Feld 6 Vermerk "konform", Erledigungsdatum, Unterschrift, Stempel Hinweis: Teilentladungen sind nur im Rahmen mehrerer, bereits von der Abgangszollstelle vorgesehener Bestimmungszollstellen statthaft. 2.6.4. Entnahme der Beilagen Die vorliegenden Beilagen (zu Recht oder irrtümlich, da zB noch nicht entnommen) werden entnommen und je nach Erfordernis behandelt. Der gesamte grüne Trennabschnitt (Felder 1 - 28) wird entnommen und zusammen mit dem Versandbegleitdokument (Accdoc) abgelegt. 2.6.5. Beendigung "unter Vorbehalt" Ergibt eine auf Grund von Beanstandungen durchgeführte Prüfung nicht mit Sicherheit, dass keine Zollschuld entstanden ist, wird das TIR-Verfahren nur "unter Vorbehalt" erledigt, aber nur dann, wenn es sich um Ereignisse während des Transports handelt. Dieser Vermerk wird im Feld 26 des Trennabschnittes und unter Nr. 5 im Stammabschnitt vermerkt. Zusätzlich sind die betreffenden Unstimmigkeiten im Feld 27 zu vermerken (zB: "Mehrmenge: .", "Fehlmenge: .", "Gewichtsdifferenz: ."). Können die Unstimmigkeiten vom Zollamt sofort geklärt werden (zB offensichtlicher Additionsfehler der Anzahl der Packstücke laut Manifest usw.), wird das Verfahren mit dem Vermerk "konform" erledigt. Bei Beendigung "unter Vorbehalt" ist bei der Erfassung der Beendigung im NCTS-TIR die entsprechende Codierung (A5, B1) einzugeben. 2.6.6. Übergabe Das Carnet TIR wird dem Anmelder übergeben.
