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Arbeitsrichtlinie TIR (ZK-0911)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.08.2015 · Quelle: Findok

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7. Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom Carnet TIR-Verfahren 7.1. Warenkatalog Hinweis: Derzeit werden keine Carnets TIR Tabak/Alkohol ausgegeben. Es dürfen daher die nachstehend angeführten Waren auch nicht im TIR-Verfahren befördert werden: HS Code Warenart ex 2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol. oder mehr, unvergällt ex 2208 Branntwein, Likör und andere Spirituosen 240220 Zigaretten, Tabak enthaltend 240310 Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend 240320 Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatzstoffen