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Arbeitsrichtlinie TIR (ZK-0911)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.08.2015 · Quelle: Findok

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2.14. SAFE TIR Die österreichische Zollverwaltung hat sich im Rahmen einer Vereinbarung mit dem österreichischen bürgenden Verband AISÖ und der IRU verpflichtet, bei der Beendigung eines TIR-Versands gewisse Daten an das elektronische Kontrollsystem "SAFE TIR" zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt aufgrund bestimmter Auswahlkriterien automatisch vom System. 2.14.1. Erfassung der Daten in e-zoll Wichtig: Im Falle der Beendigung im Notfallverfahren sind die entsprechenden Datensätze im e-zoll NCTS zu erfassen.