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Arbeitsrichtlinie "Überwachung der Einfuhren von bestimmtem Obst und Gemüse" (ZT-2810)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 25.04.2008 · Quelle: Findok

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2. Gegenstand der Überwachung Die dieser Einfuhrüberwachung unterliegenden Waren und der jeweilige Anwendungszeitraum sind in Abschnitt 8 angeführt.