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Arbeitsrichtlinie "Überwachung der Einfuhren von bestimmtem Obst und Gemüse" (ZT-2810)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 25.04.2008 · Quelle: Findok

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Einleitung     Die Arbeitsrichtlinie ZT-2810 (Einfuhrüberwachung Obst und Gemüse) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen bei der Vollziehung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1555/1996 zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 8. Februar 2007