2. Anlage 1 2.1. Merkblatt (1) Der Antrag auf Bewilligung zum vereinfachten Verfahren für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a) erster Gedankenstrich der VO (EG) Nr. 800/99 ist schriftlich an das örtlich zuständige Zollamt zu richten. Der Antrag hat die erforderlichen Daten des Unternehmens-, und der Produktionsverfahren zu enthalten sowie die Voraussetzung für die Bewilligung wie "regelmäßige Ausfuhr", "Herstellung nach genau festgelegten technischen Gegebenheiten" und "gleich bleibende Beschaffenheit und Qualität" der Erzeugnisse zu erläutern. (2) Firmendaten Firmenwortlaut des Unternehmens. Anschrift laut Firmenbuch (3) Ausfuhrware Bezeichnung der Ausfuhrerzeugnisse Produkt bzw. KN-Code der Erzeugnisse Darstellung der Häufigkeit der Ausfuhren (4) Beschreibung der Produktionsstätte Produktionsort der ausgeführten Erzeugnisse (5) Produktion bzw. Betriebsablauf Darstellung der zur Produktion verwendeten Anlagen Darstellung des Herstellungsvorganges der auszuführenden Erzeugnisses Art der Rohstoffe Art der Verarbeitung Erfassung und Aufzeichnung der Mengen Arten der Produktionsstufen Abfälle (Art, Erfassung, Aufzeichnung, Verwertung) b) Rezepturen (Herstellererklärungen) Verwaltung und Änderung der Rezepturen Ablauf bei Produktionsanweisungen Ablauf der Rezepturänderung in Verbindung mit Änderung der Herstellererklärung c) Steuerung, Überwachung der Produktion, Belegfluss, Dokumentation Belegsystem bei Produktionsablauf Überwachung der Rezepturvorgaben Art der Qualitäts- und Mengenkontrollen (z.B. Laboruntersuchungen) Dokumentation dieser Kontrollen Dokumentation der Änderung dieser Kontrollen Änderung der Produktionsbedingungen/Sicherstellung der rechtzeitig Änderung der Herstellererklärungen Voraussetzung für Verknüpfung Produktionsaufzeichnungen mit der kaufmännischen Buchführung
