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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung vereinfachtes Verfahren Obst und Gemüse (MO-8423)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.10.2006 · Quelle: Findok

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1. Bewilligungsverfahren 1.1. Bewilligungsgrundlagen (1) Das vereinfachte Verfahren für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse umfasst: I. Antragstellung durch das Unternehmen: Schriftlicher Antrag, Antragstellung beim zuständigen Zollamt. II. Bewilligung des Antrages und Festlegung des Beginns der Gültigkeitsdauer des vereinfachten Verfahren (durch das örtlich zuständige Zollamt, unter Einbeziehung der Zahlstelle und der ABZ) III. Zusätzliche Informationen, nach dem Bewilligungsverfahren: Ausfuhranmeldung, im Zeitpunkt der Ausfuhr Nachträgliche Kontrollen