3. Anlage 2 3.1. Bewilligungsentwurf Bewilligung (Bescheid) Auf Grund des Antrages der Firma X vom xx wird der Antrag auf vereinfachtes Verfahren Obst und Gemüse nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a) erster Gedankenstrich der VO (EG) Nr. 800/1999 i.V.m. Artikel 18 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 2201/96 in der geltenden Fassung an Hand der Herstellerformel für die angeführten Erzeugnisse des folgenden KN-Codes ab dem xx.xx.xxxx genehmigt. Angabe des KN-Code mit Warenbeschreibung Die Bewilligung erfolgt weiters unter der Bedingung der Einhaltung der im Anhang enthaltenen Voraussetzungen. Bewilligungsauflagen 1. Herstellererklärungen Die Herstellererklärungen müssen folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Herstellers Name, Anschrift und Personenkontonummer des Erstattungswerbers Laufende Registrierungsnummer der Herstellererklärungen des Erstattungswerbers. Allfällige andere Registrierungen bei Erzeugnissen, die nicht in Österreich hergestellt wurden Datum des Beginns der Gültigkeit der Bewilligung Erforderlichen Angaben über Warenbeschaffenheit, die für die Einreihung der zeugnisse in die Erstattungsnomenklatur erforderlich sind. Angabe der Code der Kombinierten Nomenklatur Angabe der nach der Herstellung festgelegten Mengen an Bestandteilen landwirtschaftlicher Erzeugnissen Angaben über etwaige Produktionserstattungen bzw. Produktionsbeihilfen 2. Gültigkeitsdauer der Herstellererklärungen Die festgelegten Mengen werden solange berücksichtigt, wie sich die Herstellungsbedingungen der betreffenden Erzeugnisse nicht ändern, maximal jedoch ein Jahr ab Gültigkeit der Bewilligung. Treten keine Änderungen ein, sind die festgelegten Mengen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit der Herstellererklärungen dem Zollamt und dem Zollamt Salzburg / Erstattungen, zu bestätigen. In diesem Fall gelten die Bewilligungen erneut ein weiteres Jahr. 3. Ermittlung und Festlegung der Erzeugnismengen Die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendeten Erzeugnismengen werden an Hand der Rezepturen .... festgelegt. 4. Arbeitsvorbereitung, Produktionsprozess, Nachweisrahmen 4.1.Arbeitsvorbereitung Die für die jeweilige Produktion verwendeten Mengen sind durch entsprechende Produktionsaufzeichnungen dokumentiert 4.2 Produktionsprozess Der Produktionsprozess wird an Hand folgender Darstellungen zum Ausdruck gebracht. 4.3. Nachweisrahmen Der Nachweisrahmen umfasst die Aufzeichnungen der Rezepturen, der Qualitätskontrollen und der Vorgangsweise bei Rezepturänderungen 5. Aufbewahrungspflicht der Unterlagen Die unter den Abschnitten ... angeführten Unterlagen bzw. Aufzeichnungen sind ... Jahre aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit Ablauf jenes Kalenderjahres, auf das sich diese Unterlagen bzw. Aufzeichnungen beziehen.
