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Arbeitsrichtlinie Ursprungsliste (UP-3100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.07.2003 · Quelle: Findok

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    2.3. Ursprungsliste Teil 3 HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) (4) (1) (2) (3) (4) ex Kapitel 50 Seide, ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind ex 5003 Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff), gekrempelt oder gekämmt Krempeln oder Kämmen von Abfällen von Seide 5004 bis ex 5006 Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bouretteseidengarne Herstellen aus ( [1] ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - anderen natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5004 bis ex 5006   MCH, DZ, MT, CY w.o. Herstellen aus ( 1 ): - andere natürliche Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemische Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5007 Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bouretteseide: - in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 1 ) - andere Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Roßhaar, ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind 5106 bis 5110 Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Roßhaar Herstellen aus ( [2] ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - andere natürliche Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemische Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5106 bis 5110   MCH, DZ, MT, CY Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Roßhaar Herstellen aus ( 1 ): - andere natürliche Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemische Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5111 bis 5113 Gewebe aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Roßhaar: - in Verbindung mit Kautschuckfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 1 ) - andere Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 52 Baumwolle, ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind 5204 bis 5207 Nähgarne und andere Garne aus Baumwolle Herstellen aus ( [3] ):   - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5204 bis 5207   MCH, DZ, MT, CY w.o. Herstellen aus ( 1 ): - andere natürliche Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemische Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5208 bis 5212 Gewebe aus Baumwolle: - in Verbindung mit Kautschuckfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 1 ) - andere Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier   oder Bedrucken [4] mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   ex Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen, ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind 5301 und 5302   TR-Agrar Flachs und Hanf (Canabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs und Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoffe) Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind 5306 bis 5308 Garne aus andere pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne Herstellen aus ( [5] ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5306 bis 5308   MCH, DZ, MT, CY w. o. Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5309 bis 5311 Gewebe aus andere pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen: - in Verbindung mit Kautschuckfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 1 ) - andere Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5401 bis 5406 Garne, Monofile und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten Herstellen aus ( [6] ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5401 bis 5406   MCH, DZ, MT, CY w.o. Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5407 und 5408 Gewebe aus Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten: - in Verbindung mit Kautschuckfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 1 ) - andere Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken [7] mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5501 bis 5507 Synthetische oder künstliche Spinnfasern Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse 5508 bis 5511 Garne und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern Herstellen aus ( [8] ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5508 bis 5511   MCH, DZ, MT, CY w.o. Herstellen aus ( 1 ): - andere natürliche Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemische Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5512 bis 5516 Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern: - in Verbindung mit Kautschuckfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 1 ) - andere Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Faser, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken [9] mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren, ausgenommen: Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung       5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen: - Nadelfilze Herstellen aus ( [10] ): - natürlichen Fasern - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch können - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - andere Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, - Spinnfasern aus Kasein oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse 5604 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt: - Kautschuckfäden und -kordeln, mit einem Überzug aus Spinnstoffen Herstellen aus Kautschukfäden und -kordeln, nicht mit einem Überzug aus Spinnstoffen - andere Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5605 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5606 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Roßhaar); Chenillegarne; "Maschengarne" Herstellen aus ( [11] ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen: - aus Nadelfilz Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden - aus anderem Filz Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse   - andere Herstellen aus ( 1 ) - Kokosgarnen oder Jute, - Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, - natürlichen Fasern oder - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet Jutegewebe kann als Unterlage verwendet werden Kapitel 57 w.o. MA, TN, MCH, DZ, MT, CY, IL, SA, PS - aus Nadelfilz Herstellen aus ( [12] ): - natürlichen Fasern - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - aus anderem Filz Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse   - andere Herstellen aus ( 1 ) - Kokosgarnen oder Jute, - Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, - natürlichen Fasern oder - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet Kapitel 57 w.o. MX - aus Nadelfilz Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet (Kapitel 57)   MX -aus anderem Filz Herstellen aus ( [13] ): - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - Filamentgarnen aus Nylon der Position 5402 - Spinnfasern aus Nylon der Position 5501 oder 5503 oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - andere - - aus Polyester- oder Acrylfasern                                                     - - andere     Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen oder Jute - natürlichen Fasern - Filamentgarnen aus Nylon der Position 5402 - Spinnfasern aus Nylon der Positio 5501 oder 5503 oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder oder Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet Jutegwebe kann als Unterlage für Teppiche aus Polyester- oder Acrylfasern verwendet werden   Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen oder Jute - Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten - natürlichen Fasern oder - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,   Jutegwebe kann als Unterlage für andere Teppiche verwendet werden ex Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien, ausgenommen: - in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( [14] ) - andere Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5801   MX Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen waren der Position 5802 oder 5806 - in Verbindung mit Kautschukfäden   - andere         Herstellen aus einfachen Garnen ( 1 )     Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken [15] mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet               Für Baumwollgewebe dieser Position: Herstellen aus Baumwollgarnen und Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen) 5805   Kap-Regel für MCH, DZ, MT, CY Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind 5806   MX Bänder, ausgenommeen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus paralell gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs).   - in Verbinding mit Kautschukfäden   - andere               Herstellen aus einfachen Garnen ( [16] )     Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken [17] mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet                     Für Baumwollgewebe dieser Position: Herstellen aus Baumwollgarnen und Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen) 5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive Herstellen, bei dem - alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind, und - der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5810   MCH, DZ, MT, CY, IL Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5811   MX Wattierte Spinnstoffer-zeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810:   - in Verbinding mit Kautschukfäden   - andere                     Herstellen aus einfachen Garnen ( [18] )     Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken [19] mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet                           Für Baumwollgewebe dieser Position: Herstellen aus Baumwollgarnen und Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen) 5901 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art Herstellen aus Garnen 5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose: - mit einem Anteil an textilen Vormaterialien von nicht mehr als 90 GHT Herstellen aus Garnen - andere Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse 5902   MX w. o. Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902 Herstellen aus Garnen oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5903   MCH, DZ, MT, CY, IL w. o. Herstellen aus Garnen ( [20] ) 5904 Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten Herstellen aus Garnen ( 1 ) 5905 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen: - mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Kunststoff oder anderem Material versehen Herstellen aus Garnen - andere Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse   oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet             5906 Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902: - aus Gewirken oder Gestricken Herstellen aus ( [21] ): - näturlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse - andere Gewebe aus synthetischem Filamentgarn, mit einem Anteil an textilen Materialien von mehr als 90 GHT Herstellen aus chemischen Vormaterialien - andere Herstellen aus Garnen 5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen Herstellen aus Garnen oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5907   MA, TN, MCH, DZ, MT, CY, IL w. o. Herstellen aus Garnen 5908 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt: - Glühstrümpfe, getränkt Herstellen aus schlauchförmigen Gewirken für Glühstrümpfe - andere Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind 5909 bis 5911 Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen: - Polierscheiben und -ringe, andere als aus Filz der Position 5911 Herstellen aus Garnen, Abfällen von Geweben oder Lumpen der Position 6310 (5909 bis 5911) - Gewebe, auch verfilzt, von der auf Papiermaschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, auch getränkt oder bestrichen, schlauchförmig oder endlos, mit einfacher oder mehrfacher Kette und/oder einfachem oder mehrfachem Schuß oder flach gewebt, mit mehrfacher Kette und/oder mehrfachem Schuß der Position 5911 Herstellen aus ( [22] ): - Kokosgarnen, - folgenden Vormaterialien: -- Garne aus Polytetrafluor ethylen ( [23] ), -- Garne aus Polyamid, gezwirnt und bestrichen, getränkt oder überzogen mit Phenolharz, -- Garne aus aromatischem Polyamid, hergestellt durch Polykondensation von Metaphenylendiamin und Isophthalsäure, -- Monofile aus Polytetrafluorethylen ( 2 ), -- Garne aus synthetischen Spinnfasern aus Poly-p-Phenylenteraphthalamid -- Garne aus Glasfasern, bestrichen mit Phenoplast und umsponnen mit Acrylfasern ( 2 ), -- Monofile aus Copolyester, aus einem Polyester, einem Terephthalsäureharz, 1,4-Cyclohexandiethanol und Isophthalsäure bestehend, -- natürlichen Fasern, -- synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht kardiert oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder -- chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse zusätzlich für MX - Monofilen aus Polyamid der Position 5404 - andere Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht kardiert oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse 5909 bis 5911 w.o MA, TN, MCH, DZ, MT, CY, IL - Polierscheiben und -ringe, andere als aus Filz der Position 5911 Herstellen aus Garnen, Abfällen von Geweben oder Lumpen der Position 6310 - andere Herstellen aus ( 1 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht kardiert oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Kapitel 60 Gewirke und Gestricke Herstellen aus ( [24] ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Kapitel 60 MX w. o. Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Kapitel 61 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken: - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepaßten gewirkten oder gestrickten Teilen Herstellen aus Garnen ( 1 ) ( [25] ) - andere Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Kapitel 61   MX w.o   - Sweater aus Acrylfasern     Herstellen aus ( 1 ): - Seidengarnen - Wollgarnen - Baumwollfasern - Garnen aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen - Spezialgarnen des Kapitels 56 oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepaßten gewirkten oder gestrickten Teilen, ausgenommen Sweater aus Acrylfasern Herstellen aus Garnen ( 1 ) ( 2 ) (Kapitel 61)   MX - - mit einem Anteil an synthetischen oder künstlichen Filamenten oder synthetischen oder künstlichen Spinnfasern von 50 GHT oder mehr Herstellen aus ( 1 ): - Seidengarnen, - Wollgarnen, - Baumwollfasern - Garnen aus anderen pflanzlichen Spinnstoffem, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, - Spezialgarnen des Kapitels 56 - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Für diesen Doppelanstrich gilt eine Übergangsregelung bis 31.12.2002 - andere, ausgenommen Sweater aus Acrylfasern Herstellen aus ( [26] ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse ex Kapitel 62 Bekleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken, ausgenommen: Herstellen aus Garnen ( 1 ) ( [27] ) ex Kapitel 62   MX w. o. Herstellen aus Garnen ( 1 ) ( 2 ) Bedrucken ( [28] ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6201 bis ex 6209 und ex 6211   MX Bekleidung und Bekleidungszubehör, ausgenom-men aus Gewirken oder Gestricken, mit einem Anteil an synthetischen oder künstlichen Filamenten oder synthetischen oder künstlichen Spinnfasern von 50 GHT oder mehr Herstellen aus ( 1 ): - Seidengarnen, - Wollgarnen, - Baumwollfasern - Garnen aus anderen pflanzlichen Spinnstoffem, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, - Spezialgarnen des Kapitels 56 - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Übergangsregelung bis 31.12.2002 ex 6202, ex 6204, ex 6206, ex 6209 und ex 6211 Bekleidung für Frauen, Mädchen oder Kleinkinder, bestickt; anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör für Kleinkinder, bestickt Herstellen aus Garnen ( 2 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 2 ) ex 6211   MA, TN, MCH, DZ, MT, CY, IL Bekleidung für Frauen, Mädchen oder Kleinkinder, bestickt Kapitel-Regel ex 6202, ex 6204 ex 6206 ex 6209 und ex 6211   MX Bekleidung für Frauen, Mädchen oder Kleinkinder und Bekleidungszubehör für Kleinkinder, bestickt, mit einem Anteil an synthetischen oder künstlichen Filamenten oder synthetischen oder künstlichen Spinnfasern von 50 GHT oder mehr Herstellen aus ( [29] ): - Seidengarnen, - Wollgarnen, - Baumwollfasern - Garnen aus anderen pflanzlichen Spinnstoffem, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, - Spezialgarnen des Kapitels 56 - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( [30] ) Übergangsregelung bis 31.12.2002 ex 6210 und ex 6216 Feuerschutzausrüstung aus Geweben, mit einer Folie aus aluminisiertem Polyester überzogen Herstellen aus Garnen ( 2 ) oder Herstellen aus nicht überzogenen Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht überzogenen Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 2 ) 6213 und 6214 Taschentücher, Ziertaschentücher, Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren: - bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 1 ) ( 2 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 2 ) MX bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 1 ) ( 2 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet  Bedrucken ( [31] ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet (6213 und 6214)     Bedruckungs-regel gilt nicht für MCH, DZ, MT, und CY - andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( [32] ) ( [33] ) oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes der Positionen 6213 und 6214 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6217   Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Bekleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212: - bestickt Herstellen aus Garnen ( 2 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 2 ) MX bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 1 ) ( 2 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet  Bedrucken ( [34] ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - Feuerschutzausrüstung aus Geweben, mit einer Folie aus aluminisiertem Polyester überzogen Herstellen aus Garnen ( 2 ) oder Herstellen aus nicht überzogenen Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht überzogenen Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 2 )   Kap-Regel für MCH, DZ, MT, CY - Einlagen für Kragen und Manschetten, zugeschnitten Herstellen, bei dem - alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind, und - der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - andere Herstellen aus Garnen ( 2 ) ex Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen, ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind 6301 bis 6304 Decken, Bettwäsche usw.; Gardinen usw.; andere Waren zur Innenausstattung: - aus Filz oder Vliesstoffen Herstellen aus ( [35] ): - natürlichen Fasern oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse - andere: -- bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( [36] ) ( [37] ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben (andere als gewirkte oder gestrickte), wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet MX bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 1 ) ( 2 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet  Bedrucken ( [38] ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet -- andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 2 ) ( 3 ) MX - andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 1 ) ( 2 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet  Bedrucken ( 4 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6305 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken Herstellen aus ( 1 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse 6306 Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen: - aus Vliesstoffen Herstellen aus ( [39] ) ( [40] ): - natürlichen Fasern oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse - andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 1 ) ( 2 ) 6307 Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Bekleidung Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6307   MX Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Bekleidung Herstellen aus Garnen ( 1 ) 6308 Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf Jede Ware in der Warenzusammenstellung muß die Regel erfüllen, die anzuwenden wäre, wenn sie nicht in der Warenzusammenstellung enthalten wäre. Jedoch dürfen Waren ohne Ursprungseigenschaft verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 15 v. H. des Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet 6310   MX Lumpen aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder ungebrauchbar gewordenen Waren Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien vollständig gewonnen oder hergestellt sein müssen ex Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Zusammensetzungen von Oberteilen, an Brandsohlen oder anderen Sohlenteilen befestigt, der Position 6406 6402 bis 6404 innerhalb der Kontingent- regelung   MX Schuhe aus Kunststoff, Leder und Spinnstoffen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Zusammensetzungen von Oberteilen, an Brandsohlen oder anderen Sohlenteilen befestigt, der Position 6406 6402 bis 6404 außerhalb der Kontingent- regelung MX Schuhe aus Kunststoff, Leder und Spinnstoffen Herstellen , bei dem - alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind, ausgenommen aus Oberteile oder Teile davon, ausgenommen Verstärkungen der Position 6406 - Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 60 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind ex Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Teile davon, ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind 6503 Hüte und andere Kopfbedeckungen, aus Filz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 hergestellt, auch ausgestattet Herstellen aus Garnen oder Spinnfasern ( [41] ) 6505 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet Herstellen aus Garnen oder Spinnfasern ( 1 ) ex Kapitel 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon, ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind 6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet Kapitel 67 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind ex Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen, ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind ex 6803 Waren aus Tonschiefer oder aus Preßschiefer Herstellen aus bearbeitetem Schiefer ex 6812 Waren aus Asbest oder aus Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat Herstellen aus Vormaterialien jeder Position ex 6812   MCH, DZ, MT, CY w.o. Herstellen aus bearbeiteten Asbestfasern oder aus Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat ex 6814 Waren aus Glimmer, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen Herstellen aus bearbeitetem Glimmer (einschließlich agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer) Kapitel 69 Keramische Waren Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind ex Kapitel 70 Glas und Glaswaren, ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind ex 7003, ex 7004 und ex 7005   Kap-Regel für MA, TN, MCH, DZ, MT, CY, IL Glas mit absorbierender Schicht Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7006 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen - Glasplatten (Substrate) von einer dielektrichen Metallschicht überzogen, nach den Normen des SEMII ( [42] ) Halbleiter Herstellen aus Glasplatten (Substraten) der Position 7006 - andere Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7006   MX, MA, TN, MCH, DZ, MT, CY, SA, IL, PS w.o. Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7007 Vorgespanntes Einschichten Sicherheitsglas und Mehrschichten Sicherheitsglas (Verbundglas) Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7008 Mehrschichtige Isolierverglasungen Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7009 Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse aus Glas Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind, oder Schleifen von Glaswaren, wenn ihr Wert 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind, oder Schleifen von Glaswaren, wenn ihr Wert 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet, oder mit der Hand ausgeführtes Verzieren (ausgenommen Siebdruck) von mundgeblasenen Glaswaren, wenn ihr Wert 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 7019 Waren aus Glasfasern (ausgenommen Garne) Herstellen aus - ungefärbten Glasstapelfasern, Glasseidensträngen (Rovings) oder Garnen, geschnittenem Textilglas oder - Glaswolle ex Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen, ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind ex 7101   Kap-Regel für MA, TN, MCH, DZ, MT, CY, IL Echte Perlen oder Zuchtperlen, einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 7102, ex 7103 und ex 7104 Edelsteine und Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte), bearbeitet Herstellen aus nicht bearbeiteten Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) 7106, 7108 und 7110 Edelmetalle: - in Rohform Herstellen aus Vormaterialien, die nicht in die Position 7106, 7108 oder 7110 einzureihen sind, oder elektrolytisches, thermisches oder chemisches Trennen von Edelmetallen der Position 7106, 7108 oder 7110, oder Legieren von Edelmetallen der Position 7106, 7108 oder 7110 untereinander oder mit unedlen Metallen - als Halbzeug oder Pulver Herstellen aus Edelmetallen in Rohform ex 7107, ex 7109 und ex 7111 Metalle, mit Edelmetallen plattiert, als Halbzeug Herstellen aus mit Edelmetallen plattierten Metallen, in Rohform 7116 Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7117 Phantasieschmuck Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind, oder Herstellen aus Teilen aus unedlen Metallen, nicht vergoldet, versilbert oder platiniert, wenn der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   a [1] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [2] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [3] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [4] bei MX nur im Rahmen des Ausfuhrkontingents [5] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [6] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [7] bei MX nur im Rahmen des Ausfuhrkontingents [8] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [9] bei MX nur im Rahmen des Ausfuhrkontingents [10] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [11] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [12] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [13] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [14] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [15] bei MX nur im Rahmen des Ausfuhrkontingents [16] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [17] bei MX nur im Rahmen des Ausfuhrkontingents [18] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [19] bei MX nur im Rahmen des Ausfuhrkontingents [20] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [21] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [22] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [23] Die Verwendung dieser Ware ist auf die Herstellung von Geweben von der auf Papiermaschinen verwendeten Art beschränkt. [24] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [25] Siehe Bemerkung 6. [26] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [27] Siehe Bemerkung 6. [28] Siehe Bemerkung 7 (Diese Regel gilt nach dem 31.12.2002). [29] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [30] Siehe Bemerkung 6. [31] Siehe Bemerkung 7 (Diese Regel gilt nach dem 31.12.2002). [32] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [33] Siehe Bemerkung 6. [34] Siehe Bemerkung 7 (Diese Regel gilt nach dem 31.12.2002). [35] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [36] Siehe Bemerkung 6. [37] Für Waren aus Gewirken und Gestricken, weder gummielastisch noch kautschutiert, durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen der gewirkten (zugeschnittenen oder abgepaßten) Teile hergestellt, siehe Bemerkung 6. [38] Siehe Bemerkung 8 (Diese Regel gilt nach dem 31.12.2003). [39] Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. [40] Siehe Bemerkung 6. [41] Siehe Bemerkung 6. [42] SEMII - Semiconductor Equipment and Materials Institute Incorporated.