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Arbeitsrichtlinie Ursprungsliste (UP-3100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.07.2003 · Quelle: Findok

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1. Konsolidierte Einleitende Bemerkungen Die für manche Präferenzmaßnahmen geltenden Abweichungen sind bei den jeweiligen Bemerkungen angeführt. Inhaltliche Abweichungen bestehen bei den Prozentsätzen und der Definition der textilen Grundmaterialien (Pkt. 5.1 und Pkt. 5.2), bei der Toleranz für Polyurethangarne (Pkt. 5.3), bei der Wert- bzw. Gewichtstoleranz der textilen Vormaterialien (Pkt. 6.1) sowie der gesamten Bemerkung 7, die nicht für alle Länder gilt. Hinsichtlich der Nummerierung wird dem System der "Einleitenden Bemerkungen" zur Ursprungsliste des Abkommens der EG mit Mexiko gefolgt.