Historische Fassung vom 10.12.2008. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
5.9.13 Fehlgelder 357 Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.12.2008 · Quelle: Findok
5.9.13 Fehlgelder 357 Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.