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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.12.2008 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 10.12.2008. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

7.10a.3 Zugangsvoraussetzungen 573d Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbreite von mindestens 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.