11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE (§ 33 EStG 1988) 11.1 Steuersätze (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) 767 Die Einkommensteuer beträgt jährlich Bei einem Einkommen von Einkommensteuer Steuersatz 10.000 Euro und darunter 0 Euro 0% 25.000 Euro 5.750 Euro 23,00% 51.000 Euro 17.085 Euro 33,50% Das 51.000 Euro übersteigende Einkommen wird mit 50% besteuert. Bei einem Einkommen von mehr als 10.000 Euro ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen: Einkommen Einkommensteuer in Euro über 10.000 Euro bis 25.000 Euro (Einkommen - 10.000) × 5.750 _________________________ 15.000 über 25.000 Euro bis 51.000 Euro (Einkommen - 25.000) × 11.335 + 5.750 ___________________________ 26.000 über 51.000 Euro (Einkommen - 51.000) × 0,5 + 17.085
