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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.12.2008 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 10.12.2008. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE (§ 33 EStG 1988) 11.1 Steuersätze (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) 767 Die Einkommensteuer beträgt jährlich Bei einem Einkommen von Einkommensteuer Steuersatz 10.000 Euro und darunter 0 Euro   0%   25.000 Euro 5.750 Euro   23,00%   51.000 Euro 17.085 Euro   33,50%   Das 51.000 Euro übersteigende Einkommen wird mit 50% besteuert. Bei einem Einkommen von mehr als 10.000 Euro ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen: Einkommen Einkommensteuer in Euro über 10.000 Euro bis 25.000 Euro (Einkommen - 10.000) × 5.750   _________________________   15.000 über 25.000 Euro bis 51.000 Euro (Einkommen - 25.000) × 11.335 + 5.750   ___________________________     26.000   über 51.000 Euro (Einkommen - 51.000) × 0,5 + 17.085