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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.04.2026 · Quelle: Findok

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Dienstleistung 6832 Wird das Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen erst bei Ende des Dienstvertrages eingefordert, liegt keine Entschädigung iSd § 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 vor. Dienstleistungsvertrag 6833 Werden wegen der Nichterfüllung von Dienstleistungs- oder Lieferverträgen Schadenersatzforderungen geltend gemacht, liegt kein Schaden vor, der durch ungewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes liegen, verursacht ist. Es handelt sich somit nicht um Entschädigungen iSd § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988. Dienstverhältnis 6834 Siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824). Dienstvertrag 6835 Siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824). Dürreentschädigungen 6836 Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. Ernteentschädigungen 6837 Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. Fischereirecht 6838 Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. Fruchtgenussrecht 6839 Wird ein nichtbetriebliches Fruchtgenussrecht (zB an einem Mietwohnhaus) vor dem 1.1.2012 aufgegeben und wird dafür eine Zahlung geleistet, unterliegt diese nicht der Einkommensteuer (VwGH 10.02.1987, 86/14/0125), auch wenn mit der Aufgabe des Fruchtgenussrechtes ein Entgang von Erträgen verbunden ist (VwGH 16.09.1986, 83/14/0123). Wird nach dem 31.12.2011 ein Fruchtgenussrecht entgeltlich übertragen oder vom Eigentümer abgelöst, führt dies in gleicher Weise wie die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes - vergleichbar der Untervermietung durch einen Hauptmieter - zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VwGH 21.12.2010, 2009/15/0046, vgl. die Rz 115a, 119 und 6409). Fußgängerpassage 6840 Siehe unter "Servitut" (Rz 6869).