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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.04.2026 · Quelle: Findok

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12.2.7 Auslandsverluste unbeschränkt Steuerpflichtiger 4538 Zur Behandlung von Verlusten, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen im Ausland erzielt worden sind, siehe Rz 198 ff. Randzahlen 4539 bis 4600: derzeit frei