← Alle BMF-Richtlinien

Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.01.2009 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 12.01.2009. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

24.11 Beteiligungsveräußerung gemäß und Rente 7057 Wird eine Beteiligung im Sinne des gegen eine Kaufpreisrente übertragen, ist für die Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsüberschusses Rz 7055 sinngemäß anzuwenden, da als lex specialis zu der Besteuerungsregelung für wiederkehrende Bezüge vorgeht. Die Versteuerung mit dem Hälftesteuersatz gemäß ist anzuwenden (siehe Rz 7308). Beispiel: Ein GmbH- Anteil von 50% wurde im Jahr 00 von der natürlichen Person A um 100.000 erworben. Im Jahr 05 veräußert A den GmbH-Anteil gegen Kaufpreisrente von 12.000/Jahr ab dem Jahre 05. Im Jahr 13 übersteigt die Summe der bis dahin getätigten Rentenzahlungen (das sind 96.000 inkl. des Jahres 12) die Anschaffungskosten um 8.000. Diese sind daher mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern. In der Folge sind auch alle weiteren Zuflüsse ab dem Jahr 14 mit dem Hälftesteuersatz steuerpflichtig. Sind die Anschaffungskosten der Beteiligung negativ, tritt die Steuerpflicht hinsichtlich der negativen Anschaffungskosten im Veräußerungszeitpunkt ein. Die Rentenzahlungen sind bereits mit der ersten Rentenzahlung steuerpflichtig.