Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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10. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

(2) , 4, 7 Abs. 1, , , , , , 22 und 23 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) Der 9a. Abschnitt samt Abschnittsüberschrift sowie bis 25c in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 5/2024 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

(4) und in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 63/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.