Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Berufsfamilie Strategische Expertinnen bzw. Experten

Strategische Expertinnen bzw. Experten

Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Strategische Expertinnen bzw. Experten“ ist ein fachlich einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium (mindestens Master - Niveau) und eine mindestens zweijährige fachlich einschlägige Berufserfahrung.