Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

9a. Abschnitt

Berufsfamilie Sicherheit

Calltaker

Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Calltaker“ ist ein Qualifikationsnachweis gemäß oder 2 Sanitätergesetz - SanG, BGBl. I Nr. 30/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 69/2023.