Klima-Allianzen
. (1) Der Magistrat der Stadt Wien hat zur Erreichung der angestrebten Ziele der bis 3 auf die Bildung von Klima-Allianzen im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach der Wiener Stadtverfassung hinzuwirken.
(2) Klima-Allianzen sind Kooperationen zwischen der Bundeshauptstadt Wien und in Wien tätigen Unternehmen, juristischen Personen, Institutionen und Organisationen. Diese Kooperationen können unter anderem Kooperationsvereinbarungen für gemeinsame Aktivitäten und Selbstverpflichtungen zur Erreichung der Ziele des Klimafahrplans () und des Ziels der Klimaneutralität 2040 () umfassen.
