Abgabenformen
(1) Die Abgabe kann von der Gemeinde in zwei Formen festgelegt werden:
1. als Kartensteuer ( bis 13);
2. als Bauschabgabe ( bis 18);
(2) Die Gemeinde hat für die im genannten Veranstaltungen jeweils festzulegen, ob sie der Kartensteuer oder der Bauschabgabe unterliegen. Veranstaltungen, die im nicht genannt sind, unterliegen der Kartensteuer.
(3) Innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstbeträge kann die Gemeinde unterschiedliche Abgabensätze für verschiedene Arten von Vergnügungen festlegen.
