Abgabepflichtiger und Haftung
(1) Abgabepflichtiger ist der Unternehmer ( des Umsatzsteuergesetzes 1994) der Veranstaltung.
(2) Neben dem Abgabepflichtigen haftet der Inhaber der für die Veranstaltung benützten Räume oder Grundstücke als Gesamtschuldner.
