Inkrafttreten von Novellen
(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 sind das Inhaltsverzeichnis und mit 1. September 2025 in Kraft getreten.
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 70/2026 treten das Inhaltsverzeichnis, und 7, , , Schlusssatz, , und 3, 16 Abs. 3 und 4, , , 2, 3, 6, 7, 8 und 9, , , , und 3, , und 2, Einleitungssatz, , , die Überschrift des , , , , , , , Einleitungssatz, , 9, 10, 11 und 12 sowie mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 22. Juli 2026, in Kraft; gleichzeitig treten und Z 2a außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 70/2026
