Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 14. September 2020 in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) , , bis sowie hinsichtlich der Tageseltern , , , , und bis treten mit 1. September 2020 in Kraft.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit ihrer gesetzlichen Grundlage in Kraft treten.