Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pauschalabgeltung für stationär durchgeführte Tumornachsorgen

(1) Die pauschalierte Anstaltsgebühr für stationär durchgeführte Tumornachsorgen ersetzt die Gebühren nach bis 3 und beträgt 639,00 Euro.

(2) Die für diese Leistung zu verrechnende pauschalierte Arztgebühr ersetzt die Gebühren nach und beträgt 1 011,30 Euro.

(3) Die Pauschalen nach Abs. 1 und 2 sind pro Patientin/Patienten und Tumorentität zu verrechnen, wenn

1. die Nachsorgeuntersuchungen innerhalb von 24 Monaten nach Auftreten und/oder Operation des Primärkarzinoms bzw. eines Rezidivs bei maximal drei Aufenthalten stationär durchgeführt werden und

2. folgende Tumorentitäten vorliegen:

– colorektales Karzinom

– Ösphaguskarzinom

– Magenkarzinom

– Leberkarzinom (primäre Tumore, Metastasen)

– Pankreaskarzinom

– Gastrointestinaler Stromatumor (GIST)

– Gallenblasenkarzinom (inkl. Gallengänge).