Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pauschalabgeltung für Coloskopie sowie Doppelballonenteroskopie

(1) Die pauschalierte Anstaltsgebühr für Coloskopien sowie Doppelballonenteroskopien, die die Gebühren nach und 3 ersetzt, und die pauschalierte Arztgebühr, welche die Gebühren nach ersetzt, werden in vier Gruppen eingeteilt. Die Pauschalgebühren für die einzelnen Gruppen betragen:

Gruppe

Anstaltsgebühr in Euro

Arztgebühr in Euro

Gruppe I:

  1. 1.

    Diagnostische Coloskopie inkl. Eingriffe mittels Biopsiezange

  2. 2.

    Orale Doppelballonenteroskopie

166,10

169,20

Gruppe II:

  1. 1.

    Coloskopien mit Eingriffen mittels Schlinge

  2. 2.

    Aborale Doppelballonenteroskopie

331,60

337,50

Gruppe III:

  1. 1.

    zweitägiger (voll)stationärer Aufenthalt von Gruppe I oder Gruppe II bei der Risikopatientin/beim Risikipatienten aufgrund von Risikokriterien

  2. 2.

    Orale und aborale Doppelballonenteroskopie

414,90

422,40

Gruppe IV:

  1. 1.

    Doppelballonenteroskopie mit therapeutischer Intervention

457,00

465,10

(2) Bei Durchführung einer Doppelballonenteroskopie bei Patientinnen/Patienten mit Risikoprofil kann die Pauschalabgeltung für die Anstaltsgebühr nach Abs. 1 um die jeweils für einen Pflegetag berechnete Grundgebühr nach und die Strukturpauschale nach erhöht werden.