Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Anstaltsgebühren

Zweck, Zusammensetzung und Höhe der Anstaltsgebühren

(1) Mit den Anstaltsgebühren wird der Sach- und Personalaufwand in der Sonderklasse abgegolten.

(2) Die Anstaltsgebühren bestehen aus einer

1. Grundgebühr (Abs. 3),

2. Pauschalabgeltung für elektronische Datenkommunikation und elektronische Abrechnung (Abs. 4) sowie

3. Strukturpauschale (Abs. 5).

(3) Die Grundgebühr beträgt pro Pflegetag für

1. das Landeskrankenhaus - Universitätsklinikum Graz 6,924 % der täglichen Pflegegebühr;

2. die Landeskrankenhäuser Hochsteiermark, Graz II ausgenommen die Abteilungen für Psychiatrie, Oststeiermark und Murtal 7,884 % der täglichen Pflegegebühr;

3. die Abteilungen für Psychiatrie des Landeskrankenhauses Graz II 8,359 % der täglichen Pflegegebühr;

4. die Landeskrankenhäuser Rottenmann-Bad Aussee und Südweststeiermark 7,191 % der täglichen Pflegegebühr.

(4) Bei elektronischer Datenkommunikation für den Austausch der Aufnahmeanzeige/Kostenübernahmeerklärung (EDI-KOST) ist pro Pflegetag als Pauschalabgeltung ein Betrag von 1,33 Euro zu verrechnen. Bei elektronischer Abrechnung (EDI-LEIST) ist pro Pflegetag als Pauschalabgeltung ein Betrag von 1,33 Euro zu verrechnen. Wird eine Patientin/ein Patient transferiert, ist für den Transfertag die EDI-KOST und EDI-LEIST Pauschale nur durch die übernehmende Krankenanstalt zu verrechnen.

(5) Der Basisbetrag der Strukturpauschale beträgt 625,80 Euro. Die Strukturpauschale ist pro Fall je nach Aufenthaltsdauer (SKL-Pflegetage) zu verrechnen und beträgt für:

Aufenthaltsdauer

Prozentsatz vom Basisbetrag

gerundeter Betrag in Euro

1 Pflegetag

 50

312,90

2 Pflegetage

 50

312,90

3 Pflegetage

 75

469,40

4 Pflegetage

 75

469,40

5 Pflegetage

 90

563,20

6 Pflegetage

 90

563,20

7 Pflegetage

100

625,80

8 Pflegetage

100

625,80

9 Pflegetage

100

625,80

10 Pflegetage

110

688,40

11 Pflegetage

110

688,40

12 Pflegetage

120

751,00

13 Pflegetage

120

751,00

14 Pflegetage

130

813,50

mehr als 14 Pflegetage

130

813,50