5. Abschnitt
Hebammengebühr
Höhe der Hebammengebühr
Für die Begleitung bei der Geburt während eines stationären Aufenthaltes durch eine in der Anstalt angestellte Hebamme ist eine pauschale Hebammengebühr in Höhe von 39,10 Euro zu verrechnen. Diese pauschale Hebammengebühr kommt zur Gänze der Hebamme zu.
