Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Hebammengebühr

Höhe der Hebammengebühr

Für die Begleitung bei der Geburt während eines stationären Aufenthaltes durch eine in der Anstalt angestellte Hebamme ist eine pauschale Hebammengebühr in Höhe von 39,10 Euro zu verrechnen. Diese pauschale Hebammengebühr kommt zur Gänze der Hebamme zu.