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Nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für Textilien (AH-5110)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.11.2010 · Quelle: Findok

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1. Rechtsgrundlagen Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates vom 13. Juli 1998 über die Ursprungsnachweise für bestimmte, in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Textilwaren des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur sowie über die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Nachweise. Inkrafttreten: 25. Juli 1998; Datum der Veröffentlichung + 7 Tage. Verordnung (EG) Nr. 209/2005 der Kommission vom 7. Februar 2005 zur Festlegung der Liste der Textilwaren, bei deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft kein Ursprungsnachweis verlangt wird. Inkrafttreten: 15. Februar 2005; Datum der Veröffentlichung + 7 Tage.