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Arbeitsrichtlinie Marktzugangsregelung (MAR) (UP-3600)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 17.12.2013 · Quelle: Findok

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7.8. Wertgrenzen Rechnungserklärung: 6.000 Euro Privateinfuhren durch Reisende: 1.200 Euro Waren in privaten Kleinsendungen: 500 Euro Für die Umrechnung der in Euro ausgedrückten Beträge in die Landeswährungen gilt der Euro-Kurs der jeweiligen Landeswährung am ersten Arbeitstag des Monats Oktober. Die Beträge sind der Kommission der Europäischen Gemeinschaften bis zum 15. Oktober mitzuteilen; sie gelten ab 1. Januar des folgenden Jahres. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften teilt die Beträge den betreffenden Ländern mit.