← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 25.02.2025 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

0.2. Fachliche Weisungen Die Zollorgane unterstehen gemäß § 4 Abs. 3 TTG 2007 in fachlicher Hinsicht der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Fachliche Weisungen dieser Behörde zum Tiertransportgesetz 2007 sind daher entgegenzunehmen und zu beachten.