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Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 25.02.2025 · Quelle: Findok

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0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben durchzuführenden Kontrollen von Transporten lebender Tiere sind die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97; die Verordnung (EG) Nr. 1255/97 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans; die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, soweit diese Tiertransporte betrifft; das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 - TTG 2007), BGBl. I Nr. 54/2007. (2) Das Tiertransportgesetz 2007 regelt die Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005; den Transport von Tieren, soweit dieser gemäß Artikel 1 Abs. 2 lit. a und b der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 von einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung ausgenommen ist; nähere Bestimmungen für den Transport von Tieren gemäß Artikel 30 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie für den Transport von Kopffüßern und Zehnfußkrebsen, soweit dieser in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird; zusätzliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen, die beim Transport von Tieren einzuhalten sind.