Die Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie des Tiertransportgesetzes 2007 und darauf basierende Verordnungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. August 2007
