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Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz-Eisenbahn (GK-0220)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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2.2. Zweifelsfragen Sollten Fragen hinsichtlich des Vollzugs auftreten, so wäre in erster Linie die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu kontaktieren. In weiterer Folge besteht kein Einwand, wenn mit dem (seit 1. März 2007 für Tiertransporte zuständigen) Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend direkt Kontakt aufgenommen wird.