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Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz-Eisenbahn (GK-0220)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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    0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämtern in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben durchzuführenden Kontrollen von Transporten lebender Tiere im Eisenbahnverkehr ist das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Eisenbahn (Tiertransportgesetz-Eisenbahn - TGEisb), BGBl. I Nr. 43/1998. (2) Bei der Vollziehung des Tiertransportgesetzes-Eisenbahn ist auch auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 Bedacht zu nehmen. Diese Verordnung regelt den Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Gemeinschaft und die spezifischen Kontrollen, denen Tiersendungen bei der Ankunft im Zollgebiet der Gemeinschaft oder bei dessen Verlassen von den Grenztierärzten in Bezug auf den Schutz von Tieren beim Transport zu unterziehen sind.