3.3.
Bewilligungen zum Anschreibeverfahren für Blutprodukte
Für Placenten, menschliches Blut, Antisera und andere
Blutfraktionen kann eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die
durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen
nicht erteilt werden.