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Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Placenten, menschliches Blut, Antisera und andere Blutfraktionen sowie Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 16.07.2009 · Quelle: Findok

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2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren für Arzneiwaren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.