0.2. Zolltarif Auf die Beachtung der Verbote und Beschränkungen wird im Zolltarif durch das Zeichen "VuB" hingewiesen. Das Hinweiszeichen ist jedoch nicht bei jeder in Betracht kommenden Tarifstelle angegeben, weil durch bestimmte Vorschriften Waren vieler und nicht lückenlos aufzählbarer Tarifstellen berührt werden (z. B. Arbeitsrichtlinie Abfälle). Die Beachtung aller Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze kann deshalb durch das Hinweiszeichen allein nicht sichergestellt werden.
