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Arbeitsrichtlinie Tierimpfstoffe und Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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2.3. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.