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Arbeitsrichtlinie Tierimpfstoffe und Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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Einleitung     Die Arbeitsrichtlinie Tierimpfstoffe und Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des § 12 des Tierseuchengesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007