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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Obst und Gemüse" (MO-8404)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.10.2006 · Quelle: Findok

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  2.2.1. Lizenzen mit Vorausfestsetzung (1) Bei Ausfuhrlizenzen mit Vorausfestsetzung der Erstattung wird der Tag der Vorausfestsetzung in der Lizenz eingetragen. Zusätzlich hat die Ausfuhrlizenz folgende Angaben zu enthalten: Feld 7: Bestimmung bzw. Bestimmungsland Feld 16: den zwölfstelligen Produktcode Feld 22: Erstattung gültig für höchstens .... Tonnen Eigengewicht (Menge, für die die Lizenz erteilt wurde) Die Eintragungen können auch in einer der EU-Sprachen angegeben sein.