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Arbeitsrichtlinie Färöer (UP-3830)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.01.2010 · Quelle: Findok

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  5. Direkte Beförderung 5.5. Ausnahmen Die in den Gemeinsamen Bestimmungen UP-3000 genannten Einschränkungen müssen nicht berücksichtigt werden, wenn es sich beim Durchfuhrland, um ein Partnerland der Präferenzzone handelt.