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Arbeitsrichtlinie Palästina (UP-3810)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 19.01.2012 · Quelle: Findok

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3. Warenkreis 3.1. Gewerbliche Waren Alle gewerblichen Waren, ausgenommen die im Anhang I (Waren der gemeinsamen Agrarmarktpolitik - lautete ursprünglich Anhang II) zum Vertrag der Gründung der Europäischen Gemeinschaft angeführten Waren, sind vom Abkommen erfasst.