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Arbeitsrichtlinie Palästina (UP-3810)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 19.01.2012 · Quelle: Findok

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4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren in der Präferenzzone EU - Westjordanland und Gaza-Streifen sind im Protokoll Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Jordanien enthalten.