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Arbeitsrichtlinie Palästina (UP-3810)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 19.01.2012 · Quelle: Findok

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1. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der EU oder des Westjordanlandes und des Gaza-Streifens sowie auf Ursprungserzeugnisse der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländer Anwendung (je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C - siehe Abschnitt 4.3. dieser Arbeitsrichtlinie und der Arbeitsrichtlinie UP-3250 Abschnitt 4.3.1.3.). Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der EU angewendet wird sowie das Gebiet des Westjordanlandes und des Gaza-Streifens und die Gebiete der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländer (je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C - siehe Abschnitt 4.3. dieser Arbeitsrichtlinie und der Arbeitsrichtlinie UP-3250 Abschnitt 4.3.1.3.).