4.2. Autonomer Ursprung 4.2.3. Vollständige Erzeugung 4.2.3.1. Ihre Schiffe Die Begriffe "ihrer Schiffe und ihrer Fabrikschiffe" sind nur anwendbar auf Schiffe und Fabrikschiffe, die in einem EU-Mitgliedstaat oder im Westjordanland und im Gaza-Streifen ins Schiffregister eingetragen oder dort angemeldet sind, die unter Flagge eines EU-Mitgliedstaats oder des Westjordanlandes und Gaza-Streifens fahren, die mindestens zur Hälfte Eigentum von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder des Westjordanlandes und Gaza-Streifens oder einer Gesellschaft sind, die ihren Hauptsitz in einem dieser Staaten hat, bei der der oder die Geschäftsführer, der Vorsitzende des Vorstands oder Aufsichtsrats und die Mehrheit der Mitglieder dieser Organe Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder des Westjordanlandes und Gaza-Streifens sind und - im Falle von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung - außerdem das Kapital mindestens zur Hälfte den betreffenden Staaten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Staatsangehörigen dieser Staaten gehört, deren Schiffsführung aus Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten oder Westjordanlandes und Gaza-Streifens besteht und deren Besatzung zu mindest 75 von Hundert aus Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten oder des Westjordanlandes und Gaza-Streifens besteht.
