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Arbeitsrichtlinie Palästina (UP-3810)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 19.01.2012 · Quelle: Findok

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11. Rechtsgrundlagen 11.1. Internationale Abkommen Beschluss (97/430/EG) des Rates vom 2. Juni 1997 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits, ABl. Nr. L 187 vom 16.07.1997 S. 3-126. Das Interimsabkommen ist am 1. Juli 1997 in Kraft getreten. Beschluss Nr. 1/2009 des gemischten Ausschusses EG-PLO Protokolls Nr. 3 des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zu Gunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits, ABl. Nr. L 298 vom 13.11.2009 S. 1-113. Beschluss des Rates vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits, ABl. Nr. L 328 vom 10.12.2011 S. 2-4 Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits, ABl. Nr. L 328 vom 10.12.2011 S. 5-21