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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Rindfleisch" (MO-8407)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 11.03.2014 · Quelle: Findok

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1.4. Verfahren Die in der Arbeitsrichtlinie MO-8400 behandelten Bestimmungen in Bezug auf die Abwicklung des Verfahrens bei der Ausfuhr- bzw. Ausgangszollstelle, die Kontrollmaßnahmen und die Aufteilung der benötigten Formulare sind einzuhalten, jedoch müssen die unter Abschnitt 2. "Lebende Rinder" und Abschnitt 3. "Rindfleischerzeugnisse" festgehaltenen Bestimmungen beachtet werden.