1.4. Verfahren Die in der Arbeitsrichtlinie MO-8400 behandelten Bestimmungen in Bezug auf die Abwicklung des Verfahrens bei der Ausfuhr- bzw. Ausgangszollstelle, die Kontrollmaßnahmen und die Aufteilung der benötigten Formulare sind einzuhalten, jedoch müssen die unter Abschnitt 2. "Lebende Rinder" und Abschnitt 3. "Rindfleischerzeugnisse" festgehaltenen Bestimmungen beachtet werden.
