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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Rindfleisch" (MO-8407)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 11.03.2014 · Quelle: Findok

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2.2. Sondererstattungen Bei den nachfolgend aufgeführten Sondererstattungen für lebende Rinder handelt es sich um erhöhte Erstattungen, die nur dann gewährt werden können, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden.