BMF-Richtlinien · Fassung vom 11.03.2014 · Quelle: Findok
2.2. Sondererstattungen Bei den nachfolgend aufgeführten Sondererstattungen für lebende Rinder handelt es sich um erhöhte Erstattungen, die nur dann gewährt werden können, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden.