1.3. Allgemeine Voraussetzungen Voraussetzung für die Gewährung der Erstattung ist, dass die Erzeugnisse das Zollgebiet der Union verlassen haben es sich um Erzeugnisse handelt, die ihren Ursprung in der Gemeinschaft haben und bei einer differenzierten Erstattung die Erzeugnisse die in Feld 7 der Lizenz angegebene Bestimmung oder eine andere Bestimmung erreicht haben, für die eine Erstattung festgesetzt worden war.
